Erstgespräch45 Minuten
Sie kommen mit einem Vorhaben. Sie gehen mit einer Notiz, die der Entwurf tragen kann.
Das Gespräch ist die Tür in ein Mandat, noch nicht der Vertrag. Wir nutzen die Dreiviertelstunde, um zu hören, wer Gesellschafter werden soll, welches Geld bereits existiert und welcher Konflikt sich abzeichnet. Am Ende liegt eine kurze schriftliche Notiz bereit: tragfähige Rechtsform, offene Punkte, geschätztes Honorar.
Das Honorar beträgt 190 € netto. Beginnt innerhalb von dreißig Tagen das Gründungsmandat, rechnen wir den Betrag auf die Vergütung an. Eine Absage bis 48 Stunden vorher verschiebt den Termin ohne neue Berechnung.
Was Sie mitbringen
- Namen der vorgesehenen Gesellschafter und wer den Alltag führen soll
- Die gewünschte Firma, auch wenn sie noch wackelt
- Herkunft der Einlage: Bar, bestehender Betrieb, Maschine, Forderung
- Einen schon vorhandenen Entwurf oder das Musterprotokoll, falls eines auf dem Tisch liegt
- Den ungefähren Monat, in dem der Notar beurkunden soll
Wie die Stunde zerlegt ist
- 15Betrieb und Personen. Was verkauft wird, wer haftet heute privat, wer später Geschäftsführer sein will.
- 15Rechtsform und Kapital. GmbH, UG, GbR oder KG, gemessen an Ihrem Fall, nicht an einem Ratgeber.
- 15Der eine Streit, den Sie schon kennen. Krankheit, ungleiche Arbeitszeit, Eltern, die mitreden wollen.
Was danach geschieht
Passt die Sache zur Kanzlei, schicken wir die Vergütungsvereinbarung. Passt sie nicht — etwa weil schon eine Klage anhängig ist oder die Frage rein steuerlich ist — sagen wir das im Gespräch und nennen, wohin die Akte besser geht. Die Notiz des Erstgesprächs behalten Sie in jedem Fall.
Termine liegen dienstags und donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr in der Kanzlei, andere Zeiten nach Absprache am Telefon. Bitte erscheinen alle vorgesehenen Gesellschafter, oder einer mit Vollmacht, die Streitpunkte der Abwesenden zu schildern.